Direktantwort
Ein externer Brandschutzbeauftragter wird meist über eine laufende Pauschale plus Zusatzleistungen vergütet; die Höhe hängt von Standortzahl, Risiko und Leistungsumfang ab. Die Alternative ist, eine eigene Person ausbilden zu lassen: einmalige Ausbildungskosten statt dauerhafter Vergütung – mit dem Vorteil, dass die Fachkunde im Betrieb bleibt.
Was ein externer Brandschutzbeauftragter kostet
Externe Brandschutzbeauftragte rechnen in der Regel über eine monatliche oder jährliche Betreuungspauschale ab, ergänzt um Zusatzleistungen nach Aufwand. Die Höhe hängt von nachvollziehbaren Faktoren ab: Anzahl und Größe der Standorte, Gefährdungslage des Betriebs, Umfang der vereinbarten Aufgaben – etwa Begehungen, Unterweisungen, Dokumentation und Termine mit Behörden oder Versicherern – sowie Anfahrtswege. Seriöse Angebote schlüsseln die Leistungen entlang des Aufgabenkatalogs der DGUV Information 205-003 auf. Pauschale Preisangaben ohne Kenntnis des Betriebs sind nicht belastbar; vergleichbar werden Angebote erst, wenn der enthaltene Leistungsumfang klar benannt ist.
Kostenvergleich: extern beauftragen oder intern ausbilden
Ein externer Brandschutzbeauftragter verursacht laufende Kosten über die gesamte Vertragsdauer. Die interne Lösung verursacht dagegen im Wesentlichen Einmalkosten: die Ausbildung mit 64 Unterrichtseinheiten, alle drei Jahre eine Fortbildung sowie die anteilige Arbeitszeit der bestellten Person. Über mehrere Jahre gerechnet ist die intern qualifizierte Person deshalb häufig die wirtschaftlichere Lösung – vor allem, wenn ohnehin eine geeignete Person im Betrieb ist und die Aufgabe dauerhaft wahrgenommen werden soll. Bei der Inhouse-Ausbildung kommen keine Reise- und Ausfallkosten für die Teilnehmenden hinzu, und das Angebot wird als schriftlicher Festpreis kalkuliert.
Stärken der internen Lösung
Ein interner Brandschutzbeauftragter kennt Gebäude, Belegschaft, Arbeitsabläufe und informelle Schnittstellen. Er ist täglich vor Ort, erkennt Veränderungen früh und kann Maßnahmen direkt anstoßen. Das erleichtert die Umsetzung erheblich, setzt aber voraus, dass die Person Zeit, Rückhalt der Leitung und eine fundierte Qualifikation nach DGUV Information 205-003 erhält.
Stärken der externen Lösung
Ein externer Beauftragter bringt Erfahrung aus verschiedenen Betrieben mit und kann neutraler auftreten, etwa gegenüber Führungskräften oder gewachsenen Gewohnheiten. Gleichzeitig muss er die internen Abläufe erst kennenlernen, ist nicht ständig vor Ort und bleibt auf gute Zuarbeit aus dem Betrieb angewiesen. Für kleine Betriebe ohne geeignete interne Person oder als Überbrückung kann die externe Bestellung dennoch der praktikable Weg sein.
Kombination beider Wege
Viele Betriebe fahren gut mit einer intern qualifizierten Person, die bei Bedarf punktuell extern beraten wird – etwa bei Sonderthemen, Umbauten oder behördlichen Verfahren. Die Inhouse-Ausbildung stärkt diese interne Kompetenz nachhaltig, ohne dauerhafte Abhängigkeit von einem Dienstleister aufzubauen.