Ratgeber · 1 Minute

Bestellung, Pflichtenübertragung und Haftung des Brandschutzbeauftragten

Aktualisiert am 7.9.2026. Fachlich eingeordnet von Dirk Schaary.

Auf einen Blick

Direktantwort

Die DGUV Information 205-003 sieht eine schriftliche Bestellung vor, die Zuständigkeit, Aufgaben und Rahmenbedingungen festlegt. Die Unternehmensleitung bleibt für die Brandschutzorganisation verantwortlich. Ob im Einzelfall eine persönliche Haftung besteht, lässt sich aus der Bestellung allein nicht ableiten und erfordert eine rechtliche Prüfung.

Schriftliche Bestellung nach Anhang 1 der DGUV 205-003

Die DGUV Information 205-003 sieht ein Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung vor (Anhang 1). Arbeitgeber und Brandschutzbeauftragter legen darin gemeinsam fest, welche Aufgaben übertragen werden – orientiert an betrieblichen Anforderungen und der Gefährdungsbeurteilung. Die Bestellung erfolgt schriftlich, die übertragenen Aufgaben werden dabei konkret benannt statt nur pauschal in Aussicht gestellt.

Eigenverantwortliche Fachanwendung und Benachteiligungsverbot

Brandschutzbeauftragte wenden ihre Fachkunde eigenverantwortlich an und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Dieses Benachteiligungsverbot ist Teil des Bestellungsschreibens und soll sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Hinweise nicht aus Rücksicht auf innerbetriebliche Hierarchien unterbleiben.

Gesamtverantwortung des Arbeitgebers und Grenzen der persönlichen Haftung

Die Bestellung beschreibt die Aufgaben und die Einbindung des Brandschutzbeauftragten in den Betrieb. Die Unternehmensleitung muss geeignete Rahmenbedingungen schaffen, etwa Arbeitszeit, Informationen und Arbeitsmittel. Aus der Bestellung folgt keine pauschale Aussage über eine persönliche Haftung. Diese hängt vom konkreten Sachverhalt ab und ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen.

Weiterführende Quellen

Fachbuch

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FAQ

Häufige Fragen

Muss die Pflichtenübertragung schriftlich erfolgen?

Die DGUV Information 205-003 sieht in Abschnitt 2.1 eine schriftliche Bestellung mit festgelegten Aufgaben, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen vor. Anhang 1 enthält dazu ein Muster.

Haftet der Brandschutzbeauftragte persönlich für Brände?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Bestellung allein klärt die Haftungsfrage nicht. Für einen konkreten Vorfall ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Was bedeutet das Benachteiligungsverbot konkret?

Es bedeutet, dass Brandschutzbeauftragte wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben – etwa dem Melden von Mängeln – nicht benachteiligt werden dürfen. Das soll offene sicherheitsrelevante Kommunikation im Betrieb ermöglichen.

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