Direktantwort
Ein Unternehmen braucht einen Brandschutzbeauftragten, wenn sich die Bestellung aus Rechtsvorschriften, Behördenauflagen, Versicherungsbedingungen, Brandschutzkonzepten oder der eigenen Gefährdungsbeurteilung ergibt.
Häufige Auslöser
Typische Auslöser sind Sonderbauten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, große Industrie- oder Lagerflächen, komplexe Gebäudestrukturen und Anforderungen aus Brandschutzkonzepten oder Versicherungsverträgen.
Gefährdungsbeurteilung
Auch ohne pauschale Pflicht kann die betriebliche Gefährdungsbeurteilung zeigen, dass eine qualifizierte Person für Brandschutzorganisation nötig ist, etwa bei vielen Beschäftigten oder besonderen Brandlasten.
Warum die Entscheidung dokumentiert werden sollte
Unternehmen sollten die Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren. Entweder wird eine geeignete Person bestellt oder es wird begründet, weshalb die bestehende Organisation ausreichend ist.