Direktantwort
Eine verkürzte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann organisatorisch möglich sein, bedeutet aber nicht weniger Fachkunde. Seriös bleibt der Rahmen nur, wenn mindestens 64 Unterrichtseinheiten, die geforderten Kompetenzen, praktische Übung, Prüfung und Nachweise sauber abgedeckt sind. Feuerwehr- oder Brandschutz-Vorkenntnisse können im Einzelfall helfen, ersetzen aber keine pauschale Prüfung durch Dozent oder Ausbildungseinrichtung.
Kurz gesagt: verkürzt heißt nicht weniger Fachkunde
Viele Unternehmen suchen nach einer kürzeren Ausbildung, weil acht Schulungstage organisatorisch schwer zu planen sind. Das ist nachvollziehbar und bei Inhouse-Terminen ein echtes Thema. Problematisch wird es erst, wenn aus der Suchanfrage ein Schnellkurs-Versprechen wird, das Kompetenznachweis, Praxisanteil und Prüfung weichzeichnet.
Was DGUV 205-003 für die Ausbildung vorgibt
Die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten umfasst nach DGUV Information 205-003 mindestens 64 Unterrichtseinheiten. In diesem Umfang sind auch die Abschlussprüfungen enthalten. Zur Ausbildung gehören unter anderem die relevanten Kompetenzen, eine praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung.
7 statt 8 Tage: wann das realistisch sein kann
Eine Ausbildung in 7 Kalendertagen kann nur dann seriös besprochen werden, wenn die 64 Unterrichtseinheiten, Pausen, Lernbelastung, Prüfungen und die praktische Übung weiterhin fachlich funktionieren. Die DGUV Information nennt aus pädagogischen Gründen eine Orientierung von nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten pro Tag. Eine Verdichtung ist deshalb kein Werbevorteil, sondern eine Planungsfrage.
Feuerwehr und abwehrender Brandschutz
Personen mit brandschutztechnischer oder feuerwehrtechnischer Ausbildung bringen oft Vorwissen mit, etwa aus dem abwehrenden Brandschutz. Daraus folgt aber keine automatische Standardverkürzung. Ob daraus ein oder zwei Tage weniger Präsenz werden können, lässt sich nur im Einzelfall klären. Entscheidend ist, ob die erforderlichen Kompetenzen nachweisbar vorhanden sind und die Ausbildungseinrichtung den Erwerb dieser Kompetenzen belastbar bestätigen kann.
Woran man unseriöse Kurzangebote erkennt
Kritisch sind Angebote, die mit extrem kurzer Dauer werben, aber nicht klar erklären, wie 64 Unterrichtseinheiten, praktische Löschübung, schriftliche und mündliche Prüfung, Zertifikat und Dokumentation umgesetzt werden. Solange nichts passiert, fällt so etwas vielleicht nicht auf. Nach einem Schadenfall können Qualifikation, Bestellung und Nachweise aber sehr genau geprüft werden.
So wird die Inhouse-Anfrage sauber geklärt
Wenn Vorkenntnisse vorhanden sind, sollten Unternehmen diese vorab benennen: Feuerwehrlaufbahn, Lehrgänge, beruflicher Brandschutzbezug, vorhandene Nachweise und geplante Aufgaben im Betrieb. Danach kann der Dozent oder Kursleiter prüfen, ob eine besondere Planung vertretbar ist oder ob die reguläre 64-UE-Ausbildung der fachlich sicherere Weg bleibt.
Weiterführende Quellen
- https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3872
- https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/betrieblicher-brandschutz/5198/fbfhb-040-konkretisierung-der-anforderungen-an-ausbildungseinrichtungen-fuer-brandschutzbeauftragte
- https://www.vfdb.de/richtlinien