Ratgeber · 6 Minuten

Brandschutzbeauftragter Fortbildung: Fristen und Inhalte

Aktualisiert am 3.7.2026. Fachlich eingeordnet von Dirk Schaary.

Direktantwort

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Brandschutzbeauftragte sollen ihre Fachkunde regelmäßig aktualisieren. Als praxistauglicher Maßstab gilt eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten vor Ablauf von 3 Jahren.

Warum die Fortbildung nötig ist

Brandschutzregeln, technische Anlagen, betriebliche Risiken und organisatorische Anforderungen ändern sich laufend. Wer als Brandschutzbeauftragter bestellt ist, muss die eigene Fachkunde auf diesem Stand halten – sonst verliert die Rolle im Betrieb fachlich und praktisch an Wirksamkeit. Die DGUV Information 205-003 sieht eine regelmäßige Fortbildung deshalb ausdrücklich vor. Im betrieblichen Sprachgebrauch heißt diese Fortbildung oft Auffrischung oder Auffrischungskurs – gemeint ist dasselbe.

Welche Frist gilt?

Als praxistauglicher Maßstab hat sich eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten vor Ablauf von drei Jahren etabliert. Maßgeblich ist nicht allein das formale Datum, sondern dass die Fachkunde tatsächlich aktuell bleibt. Wer mehrere Standorte oder besondere Risiken betreut, plant die Aktualisierung sinnvollerweise eher früher als später.

Typische Inhalte

Im Mittelpunkt stehen aktuelle Regelwerks- und Rechtsänderungen, Erkenntnisse aus Begehungen und Räumungsübungen sowie die Aktualisierung von Brandschutzordnung und Unterweisungen. Hinzu kommen Schnittstellen zu Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit und konkrete betriebliche Risiken – etwa Lithium-Akkus, Lagerflächen, technische Anlagen, Produktion, Pflege oder Homeoffice.

Nachweis und Dokumentation

Die Fortbildung wird mit Datum, Umfang, Inhalten und Person dokumentiert. Dieser personenbezogene Nachweis gehört in die Personalakte und hilft bei internen Audits, Versicherungsfragen und der Kommunikation mit Behörden. Ohne belastbaren Nachweis lässt sich die fortbestehende Eignung im Zweifel nur schwer belegen.

Intern oder als Inhouse-Schulung?

Eine Inhouse-Fortbildung ist besonders dann wirtschaftlich, wenn mehrere Brandschutzbeauftragte gemeinsam geschult werden und konkrete Standortfragen einfließen sollen. Reisezeiten entfallen, und die Inhalte lassen sich auf Branche, Gebäude und aktuelle Begehungsergebnisse zuschneiden. Bei einzelnen Personen kann auch ein passendes externes Seminar genügen.

Weiterführende Quellen

Fachbuch

Zum Nachschlagen: das Fachbuch zum Thema.

Dirk Schaary hat das Thema dieses Ratgebers als Fachbuch aufbereitet – für alle, die es im Betrieb dauerhaft begleiten.

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft muss sich ein Brandschutzbeauftragter fortbilden?

Die DGUV Information 205-003 sieht eine regelmäßige Fortbildung vor. Als praxistauglicher Maßstab gilt mindestens 16 Unterrichtseinheiten vor Ablauf von drei Jahren.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wird die Frist überschritten, sollte die Fortbildung kurzfristig nachgeholt und die fortbestehende betriebliche Eignung sauber dokumentiert werden. Bis dahin bleibt die Person bestellt, sollte aber zeitnah aktualisieren.

Zählt jede Schulung als Fortbildung?

Maßgeblich ist der inhaltliche Bezug zur Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter und ein nachvollziehbarer Nachweis über Umfang und Inhalte. Allgemeine Unterweisungen ersetzen die fachliche Fortbildung nicht.

Ist eine Inhouse-Fortbildung sinnvoll?

Ja, besonders bei mehreren Beauftragten und konkreten Standortfragen. Die Inhalte lassen sich auf Ihren Betrieb zuschneiden, und Reisezeiten entfallen.

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