Direktantwort
Brandschutzbeauftragte sollen ihre Fachkunde regelmäßig aktualisieren. Als praxistauglicher Maßstab gilt eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten vor Ablauf von 3 Jahren.
Warum die Fortbildung nötig ist
Brandschutzregeln, technische Anlagen, betriebliche Risiken und organisatorische Anforderungen ändern sich laufend. Wer als Brandschutzbeauftragter bestellt ist, muss die eigene Fachkunde auf diesem Stand halten – sonst verliert die Rolle im Betrieb fachlich und praktisch an Wirksamkeit. Die DGUV Information 205-003 sieht eine regelmäßige Fortbildung deshalb ausdrücklich vor. Im betrieblichen Sprachgebrauch heißt diese Fortbildung oft Auffrischung oder Auffrischungskurs – gemeint ist dasselbe.
Welche Frist gilt?
Als praxistauglicher Maßstab hat sich eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten vor Ablauf von drei Jahren etabliert. Maßgeblich ist nicht allein das formale Datum, sondern dass die Fachkunde tatsächlich aktuell bleibt. Wer mehrere Standorte oder besondere Risiken betreut, plant die Aktualisierung sinnvollerweise eher früher als später.
Typische Inhalte
Im Mittelpunkt stehen aktuelle Regelwerks- und Rechtsänderungen, Erkenntnisse aus Begehungen und Räumungsübungen sowie die Aktualisierung von Brandschutzordnung und Unterweisungen. Hinzu kommen Schnittstellen zu Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit und konkrete betriebliche Risiken – etwa Lithium-Akkus, Lagerflächen, technische Anlagen, Produktion, Pflege oder Homeoffice.
Nachweis und Dokumentation
Die Fortbildung wird mit Datum, Umfang, Inhalten und Person dokumentiert. Dieser personenbezogene Nachweis gehört in die Personalakte und hilft bei internen Audits, Versicherungsfragen und der Kommunikation mit Behörden. Ohne belastbaren Nachweis lässt sich die fortbestehende Eignung im Zweifel nur schwer belegen.
Intern oder als Inhouse-Schulung?
Eine Inhouse-Fortbildung ist besonders dann wirtschaftlich, wenn mehrere Brandschutzbeauftragte gemeinsam geschult werden und konkrete Standortfragen einfließen sollen. Reisezeiten entfallen, und die Inhalte lassen sich auf Branche, Gebäude und aktuelle Begehungsergebnisse zuschneiden. Bei einzelnen Personen kann auch ein passendes externes Seminar genügen.